Neue Kfz-Steuer

Die neue Kraftfahrzeugssteuer gilt ab dem 1. Juli und wird zukünftig allein durch den Hubraum und den CO 2-Ausstoß berechnet. Damit werden kleinere, spritsparende Autos günstiger und große, verbrauchsstarke Autos teurer in Sachen Steuern.
Die neue Kfz-Steuer bezieht sich dabei auf die Neuwagen und zielt darauf ab, den Absatz von sauberen und sparsamen Neuwagen-Modellen zu erhöhen. Da nach dem alten Berechnungsmodell nur der Hubraum als Maß für die Steuerberechnung galt, wird zum 1. Juli mit der Hinzunahme des CO2-Ausstoßes auch vor dem Hintergrund der Umweltbelastung gehandelt. Dabei gilt die neue Kfz-Steuer lediglich für Autos, die nach dem 1. Juli zugelassen werden. Zuvor zugelassene Fahrzeuge werden nach dem alten Steuermodell berechnet. Dies gilt bis zum Jahr 2013, ab dem auch die Steuern für diese Autos nach dem neuen Modell berechnet werden.

Diese zwei Komponenten bestimmen dabei die Steuer-Höhe:

Hubraum:

Pro angefangene 100 Kubikmeter muss ein Benzinfahrer 2 Euro zahlen. Dagegen müssen Dieselfahren stattliche 9,50 Euro zahlen. Zum Vergleich: Vorher waren es 6,75 Euro für einen Benziner und 15,44 Euro für einen Diesel pro 100 Kubikmeter.

CO2-Ausstoß/Verbrauch:

Hinzu kommt die Besteuerung des CO2-Ausstoßes. Dabei hängt der Ausstoß letztlich einfach nur vom Verbrauch des Wagens ab. 1 Liter Benzin hat einen Gehalt von 2370g CO2, 1 Liter Diesel dagegen 2650g. Üblich ist jedoch der CO2-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer, als g/km.

Wenn ein Auto lediglich 120 g/km verbaucht - das sind rund 4,5l Benzin oder bis zu 5l Diesel pro 100 km - wird dieses Sprit-Sparauto „belohnt", denn es muss keine CO2-Steuer bezahlt werden. Wer darüber liegt, muss für jedes zusätzliche Gramm 2 Euro bezahlen. Ab 2012 wird die „Frei-Grenze" auf 110 g/km, ab 2014 auf 95 g/km heruntergesetzt. Letztlich ist dabei zu beachten, dass nicht gilt, wie viel der Fahrer tatsächlich verbraucht, sondern was in den Fahrzeugpapieren des Herstellers steht (die so genannte EU-Normverbrauchsangabe in Fahrzeugpapieren und Prospekten).

Gewinner der neuen Auto-Steuer sind dabei vor allem die kleineren Fahrzeuge, d.h. die Fahrzeuge mit wenig Verbrauch und einem kleinen Hubraum. Vorteil ist dabei meist, dass die Fahrzeuge unter die CO2-Grenze fallen und somit nur noch der (kleine) Hubraum besteuert wird.

Vorteile gibt es mit der neuen Auto-Steuer sogar bei einzelnen Fahrzeugen desselben Modells, da die Steuer bisher nur nach dem Hubraum berechnet wurde, der bei einem Modell immer gleich ist, wobei die unterschiedlich PS-Zahl einen unterschiedlichen Verbrauch ausmacht, der durch diese Steueränderung beachtet wird. Insgesamt betrachtet werden durch die neue Auto-Steuer die spritsparenden Autos im Steuermodell bevorteilt und die spritschluckenden Fahrzeuge um einiges teurer gemacht. Mit der Zulassung vor dem 1. Juli ist es sogar möglich einige Steuervorteile zu nutzen. Für alle neuen, zwischen dem 5. November und 1. Juli zugelassenen Fahrzeuge ab Euro-4 gilt eine Steuerbefreiung bis maximal 2 Jahren. Hinzu kommt die so genannte „Günstigkeitsprüfung": Das Finanzamt berechnet Ihre Kfz-Steuer nach dem alten oder neuen Modell, je nachdem welche Variante die günstigere für Sie ist.

KFZ-Steuer - Die Neuregelung der Bundesregierung

Hier können Sie Ihre KFZ-Steuer selbst ausrechnen:

(Klicken Sie auf dasLogo des Bundesministerium der Finanzen)

Alte KFZ-Steuer sehen Sie hier: Steuer bis 30.06.2009

Neue KFZ-Steuer sehen sie hier: Steuer vom 01.07.2009 bis 31.12.2011

Neuer Steuerrechner: Bundesministerium der Finanzen

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